Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, schütze ich meine Daten. Ich teile das Aktenzeichen gerne mit ernsthaften Unterstützern zur Überprüfung. Bitte habe Verständnis, dass ich es nicht völlig anonym herausgebe. Kontaktiere mich dazu per Telegram:
t.me/WeltbesterMensch
Kleines Update, weil nicht jeder meine Vorgehensweise versteht:
Nicht jeder hat die Kraft, die Zeit oder die finanziellen Möglichkeiten, einen Prozess bis zum bitteren Ende zu führen. Meine Anwältin hat meine Erfolgsaussichten als sehr gering eingeschätzt. Da ich auf diesem Gebiet keine Erfahrung habe, habe ich mich auf ihre Einschätzung verlassen. Vielleicht hätten andere weitergekämpft – und das ist völlig in Ordnung. Ich habe mich diesmal anders entschieden. Ich erwarte mein erstes Kind und möchte meine Energie und Aufmerksamkeit jetzt voll und ganz darauf richten. Wer meine Entscheidung nicht nachvollziehen kann, muss mich selbstverständlich nicht unterstützen. Wer es dennoch tut, dem danke ich von ganzem Herzen.
Hallo zusammen,
ich hätte nie gedacht, dass ich einmal auf die Unterstützung anderer Menschen angewiesen sein würde. Doch genau an diesem Punkt stehe ich heute.
Gegen mich läuft derzeit ein Strafverfahren wegen mehrerer Beiträge, die ich 2024 auf meinem damaligen öffentlichen X-Profil „Aufstieg-25“ veröffentlicht habe.
Mir werden insgesamt drei Straftaten vorgeworfen:
- zweimal das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB),
- einmal Volksverhetzung (§ 130 StGB).
Als erste Entscheidung wurde gegen mich ein Strafbefehl über 160 Tagessätze à 60 Euro, also 9.600 Euro, erlassen. Hinzu kommen Anwalts- und Gerichtskosten. Ich habe Einspruch eingelegt. Die Gerichtsverhandlung findet am 25. August 2026 statt.
Was mir konkret vorgeworfen wird
Ich möchte nichts verschweigen. Jeder soll selbst entscheiden können, ob er mich unterstützen möchte.
1. Der erste Vorwurf
Der erste Vorwurf betrifft ein historisches Foto von Adolf H., auf dem auch ein Haenkreuz und der Htlergruß zu sehen sind. Ich hatte dieses Bild mit dem Hashtag #Zusammenland veröffentlicht. Dies wird als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gewertet.
Dieser Beitrag entstand als gezielte Antwort auf einen anderen Beitrag. Leider lässt sich dieser Zusammenhang heute nicht mehr nachvollziehen. Ohne diesen Zusammenhang hätte ich das Bild nicht veröffentlicht.
2. Der zweite Vorwurf
Der zweite Vorwurf betrifft ein von mir bearbeitetes Foto des Tores des ehemaligen Konzentrationslagers Dachau. Den Schriftzug änderte ich in „Arbeit macht Stolz“.
Der Text unter dem Bild wird als Volksverhetzung gewertet. Er lautete:
„An alle Nichtwähler der AfD und Nazi-Gläubiger. Die Lagerpläne liegen auf dem Tisch. Neueröffnung im großen Stil. Mit freundlichen Grüßen, die Stolzländer.“
Der Text ist sicherlich Geschmackssache und bewusst provokant formuliert. Juristisch betrachtet sehe ich darin jedoch keine Volksverhetzung. Aus meiner Sicht wird keine konkrete Person oder Personengruppe direkt angegriffen oder zu Gewalt gegen sie aufgerufen. Außerdem endet der Beitrag mit einer Grußformel einer frei erfundenen, fiktiven Gruppierung („die Stolzländer“), die in der Realität nicht existiert.
3. Der dritte Vorwurf
Der dritte Vorwurf betrifft einen Kommentar auf einem Post, in dem ich unter anderem die Worte „Deutschland erwache“ verwendet habe. Auch dieser wird als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bewertet.
Mir ist bewusst, dass viele Menschen meine damaligen Beiträge ablehnen oder sogar für strafwürdig halten. Das respektiere ich. Ich persönlich bin jedoch der Meinung, dass auch provokante politische Äußerungen in einer Demokratie von der Meinungsfreiheit gedeckt sein sollten.
Wie alles begann
Meine Beiträge wurden von einer Organisation aus Hessen bei der Polizei gemeldet.
Etwa ein Jahr später versuchte die Polizei, mich an meiner damaligen Adresse anzutreffen. Da ich inzwischen umgezogen war, wurde mein ehemaliger Vermieter kontaktiert. Dieser hatte nur noch die Telefonnummer meiner Freundin und gab sie weiter.
Anschließend wurde meine Freundin von der Polizei angerufen. Die Beamten wollten von ihr meine Telefonnummer erhalten und erklärten dabei auch, weshalb sie mich suchten. Das empfand ich als ungewöhnlich, da aus meiner Sicht bereits Informationen über mich weitergegeben wurden, obwohl die Identität meiner Freundin am Telefon nicht überprüft worden war.
Kurz darauf erhielt ich selbst einen Anruf der Kriminalpolizei. Ich erschien freiwillig auf der Dienststelle, weil ich überhaupt wissen wollte, was mir konkret vorgeworfen wird. Selbstverständlich wies ich die Vorwürfe zunächst zurück.
Nach dem Gespräch sagte mir ein Beamter sinngemäß, falls der betreffende X-Account noch existiere und mir gehöre, solle ich ihn einfach löschen. Dann werde vermutlich nichts weiter passieren.
Einige Zeit später erhielt ich dennoch den Strafbefehl.
Meine Situation
Bis zu diesem Verfahren hatte ich nie Probleme mit Polizei oder Gerichten. Ich war weder politisch organisiert noch jemals strafrechtlich auffällig.
Da ich keinerlei Erfahrung mit Gerichtsverfahren hatte, beauftragte ich eine Anwältin. Mein Ziel war es, die Angelegenheit möglichst schnell und ohne Gerichtsverhandlung zu beenden. Leider war das nicht möglich. Nach Aussage meiner Anwältin glaubt mir die Staatsanwaltschaft trotz eingereichter Kontoauszüge nicht, dass ich derzeit keinerlei eigenes Einkommen und auch keine staatlichen Leistungen beziehe.
Nach ihrer Einschätzung könnte die ursprünglich angesetzte Geldstrafe von 9.600 Euro vor Gericht möglicherweise auf etwa 4.000 bis 5.000 Euro reduziert werden. Selbst diese Summe kann ich jedoch nicht aufbringen.
Warum ich um Hilfe bitte
Über unsere private Situation kann ich bewusst nicht alle Einzelheiten öffentlich machen, da dadurch Rückschlüsse auf meine Freundin möglich wären. Sie hat mit dem Verfahren nichts zu tun und ich möchte ihre Privatsphäre schützen.
Was ich sagen kann: Meine Freundin ist selbstständig und befindet sich im letzten Monat ihrer Schwangerschaft. Ende Juli erwarten wir unsere erste Tochter.
Die Situation belastet sie bereits jetzt sehr. Neben der bevorstehenden Geburt macht ihr die Unsicherheit über das Verfahren und die möglichen finanziellen Folgen große Angst.
Wir haben uns bewusst dafür entschieden, dass ich zunächst zu Hause bleibe, um sie zu unterstützen und später möglichst viel Zeit mit unserer Tochter verbringen zu können. Außerdem möchten wir unser Kind möglichst ohne Kindergarten oder andere staatliche Betreuungseinrichtungen aufwachsen lassen. Dadurch kommen wir im Alltag zwar zurecht, besitzen aber keinerlei finanzielle Rücklagen für ein Gerichtsverfahren in dieser Größenordnung.
Selbst wenn die Geldstrafe am Ende reduziert werden sollte, sprechen wir immer noch von mehreren tausend Euro – zusätzlich zu Anwalts- und Gerichtskosten. Dieses Geld haben wir schlicht nicht.
Meine Bitte
Ich bitte niemanden darum, meine politische Meinung zu teilen.
Ich bitte lediglich um Unterstützung, damit dieses Verfahren unsere junge Familie nicht finanziell überfordert.
Falls ihr ein paar Euro entbehren könnt und mich unterstützen möchtet, wäre ich euch von Herzen dankbar. Jeder Beitrag – egal wie klein – hilft uns in dieser schwierigen Situation.
Und wenn ihr meine damaligen Beiträge ablehnt oder anderer Meinung seid, respektiere ich das selbstverständlich ebenfalls.
Vielen Dank, dass ihr euch die Zeit genommen habt, meine Geschichte zu lesen. Jede Unterstützung bedeutet uns unglaublich viel.